Björn Brockhaus
Diplom-Kaufmann, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Die Anforderungen an Form und Inhalt des Jahresabschluss steigen ständig, sodass die Vorlage eines einfachen Jahresabschlusses bei Kreditinstituten zur Kreditgewährung oftmals nicht mehr ausreicht, es werden Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsprüfungen angefordert. Die Durchführung der Plausibilitätsprüfung umfasst hierbei die Erstellungsarbeiten, die Prüfung der Bücher, Befragungen, Prüfungshandlungen und die Ausstellung der Bescheinigung. Mit der Ausstellung der Bescheinigung wird bescheinigt, dass die vorgelegten Unterlagen schlüssig sind und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechen. Eine Plausibilitätsprüfung kann mit oder ohne umfangreiche Prüfungshandlungen durchgeführt werden.
Im Zusammenhang mit der Jahresabschlusserstellung bieten wir Ihnen ein umfangreiches Spektrum an Servicedienstleistungen, zögern Sie nicht uns diesbezüglich zu kontaktieren:
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