Björn Brockhaus
Diplom-Kaufmann, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Jeder Kaufmann ist gesetzlich dazu verpflichtet für den Schluss jeden Geschäftsjahres einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss (Bilanz) aufzustellen, sowie eine Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge (Gewinn- und Verlustrechnung) des Geschäftsjahres. Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung bilden zusammen den Jahresabschluss. Je nach Lage der Dinge sind noch ein Anhang und gegebenenfalls auch ein Lagebericht erforderlich. Neben der laufenden Buchführung ist die Jahresabschlusserstellung ein wesentlicher Bereich der Steuerberatung.
Die Bilanz dient der übersichtlichen Darstellung der Vermögenswerte eines Unternehmens und gibt die wirtschaftliche Lage wieder. Sie hat somit Informationsfunktion für die Gläubiger (Banken, Fiskus, Anteilseigner etc.). Des Weiteren entfaltet die Handelsbilanz weiterhin vielfach Maßgeblichkeit für die Steuerbilanz, wird zu dieser weiterentwickelt und stellt die Grundlage der Steuerberechnung dar.
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