Medizinrecht
Das Medizinrecht umfasst alle Sachverhalte, die im weitesten Sinne mit der Gesundheit von Menschen (oder Tieren) im Zusammenhang stehen.
- Recht der medizinischen Behandlung, hier insbesondere der zivil- und strafrechtlichen Haftung von Ärzten und Krankenhäusern
- Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung sowie das Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht
- Recht der Pflegeversicherung bis hin zum Berufs-, Vertrags-, Gesellschafts- und Vergütungsrecht der Heilberufe
Daneben gehört zum Medizinrecht auch das Krankenhausrecht und das Arzneimittel- und Medizinprodukte- sowie das Apothekenrecht. Gerade in diesen Teilbereichen weist es Berührungspunkte zum Wettbewerbsrecht auf.
Bei der Bewertung von Schadenersatzansprüchen und Verdienstausfall können wir bei Bedarf auf die gutachterlichen Erfahrungen und die Expertise unserer Steuerexperten und Wirtschaftsprüfer zurückgreifen.


Vortrag in der Coface Arena in Mainz -