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Handels- und Vertriebsrecht
Das Handelsrecht ist das "Sonderprivatrecht der Kaufleute"
Das Vertriebsrecht beschäftigt sich mit allen Bezügen, Rechtsfragen und Vertragsgestaltungen beim Vertrieb von Dienstleistungen und Produkten. Im Vordergrund steht die Beratung bei der Konzeption und Entwicklung einer unternehmensspezifischen Vertriebs- und Marketingstruktur der jeweiligen Dienstleistungen und Produkte. Die konzeptionelle Gestaltung wird umgesetzt in eine systemtypische Vertragsgestaltung auf nationaler und internationaler Ebene.
- Handelsvertreterverträge, Handelsvertreterrecht
- Vertragshändlerverträge
- Eigenhändlerverträge
- Lizenzverträge
- Franchiseverträge auf nationaler und internationaler Ebene
- Master-Franchiseverträge
- Sonstige Vertriebsvereinbarungen
- Markennutzungsverträge
- Sonstige Kooperationen (im Vertrieb)
- Projekt- und Pilotvereinbarungen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Area-Development-Verträge
Günter Erdmann