INFOBRIEF - September 2011
Das Leben ist voller Veränderung – diese Erkenntnis, die mit dem auf Heraklit zurückgehenden Aphorismus „Alles fließt“ prägnant umschrieben wird, trifft auch auf unsere Rechtsordnung zu. Damit Sie für all diese Veränderungen stets gewappnet sind, informieren wir Sie auch nach dem Ende der Urlaubszeit in gewohnt zuverlässiger Weise.
„Nach der Reform ist vor der Reform“ oder „Bleibt alles anders“ – es gäbe viele Möglichkeiten, die Wirrungen rund um den elektronischen Entgeltnachweis zu umschreiben. Im Augenblick zeichnet sich jedenfalls ab, dass der mit der Einführung von ELENA verbundene Mehraufwand für die Arbeitgeber demnächst wieder beendet sein wird. Begründet wird dies mit der unzureichenden technischen Umsetzbarkeit, ohne die wesentlichen Aspekten des Datenschutzes nicht hinreichend Rechnung getragen werden kann.
Auch unser diesmaliger Sonderbeitrag spielt aus dem Sozialrecht und stellt die Bedeutung des geplanten Versorgungsgesetzes für medizinische Versorgungszentren dar. Dieses Vorhaben wird die beruflichen Rahmenbedingungen für Ärzte nicht unwesentlich verändern. Damit werden gerade auch die aus dem Berufsleben ausscheidenden Ärzte künftig nicht mehr so leicht ihren Vertragsarztsitz an ein MVZ veräußern können.
Wenn Sie zu diesem Thema Fragen haben oder Beratung wünschen, können Sie sich gerne an unsere Spezialisten vom Team Medizinrecht und dort an Frau Rechtsanwältin Dorothea von Domarus wenden. Wie immer sind wir Ihnen auch sonst für jedes Feedback dankbar.
Und nun viel Spaß beim Lesen!
Anhang herunterladen
infobrief_09.2011.pdf
(PDF 484,0 KB)


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