- SCHLARMANN von GEYSO

INFOBRIEF - Oktober 2011

Der Sommer – leider wieder einmal nur ein „grüner Winter“ – verabschiedet sich mit einer versöhnlichen Spätsommer-Woche. Zeit um sich auf den Ausklang des Jahres vorzubereiten.

Auch wir verabschieden uns am Ende des Jahres – von unseren alten Harburger Standorten.

Für uns steht eine große Aufgabe und Herausforderung vor der Tür. Über drei Jahre nach unserer Fusion werden wir zum Jahresende unser immer gesetztes Ziel erreichen: der gemeinsame Harburger Standort.

Wir bündeln unsere Kräfte.

Mit ca. 120 Partnern und Mitarbeitern sind wir ab dem 01.01.2012 im Harburger Binnenhafen am Veritaskai 3. Details folgen.

All diejenigen von uns, die dem hierzulande eher verregneten Sommer den Rücken gekehrt und im eigenen Pkw das europäische Ausland besucht haben, können dieser Tage noch von Versäumnissen ganz anderer Art eingeholt – man möchte fast sagen „heimgesucht“ – werden.

Denn die im europäischen Ausland begangenen Verkehrsverstöße können seit Oktober 2010 auch hierzulande geahndet werden. Dies geschieht durch das Bundesamt für Justiz („BfJ“) in Bonn auf Grundlage des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen – kurz „IRG“. Wenn man vom BfJ eine Aufforderung zur Stellungnahme über im Ausland begangene Verkehrsverstöße erhält, ist Eile geboten.

Unser Partner, Herr Rechtsanwalt Gert Lembke, Fachanwalt für Versicherungsrecht, ist kompetenter Ansprechpartner für diese Fälle. Er ist auf das Verkehrsrecht und damit zusammenhängende Fragen spezialisiert und stellt die Grundzüge der europäischen Vollstreckungshilfe in Verkehrssachen in unserem diesmaligen Sonderbeitrag dar.

Gleichzeitig beantwortet er wichtige Fragen zu den nur eng begrenzten Rechtsschutzmöglichkeiten. Auch sonst sind wir wie immer dankbar für Fragen und Anregungen zu Themen dieser Ausgabe und auch darüber hinaus.

Wenn Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich gerne an Herrn Lembke wenden.

Und nun viel Spaß beim Lesen!

 

Anhang herunterladen


  

infobrief_10_2011.pdf 
(PDF 521,9 KB)