- SCHLARMANN von GEYSO

INFOBRIEF - August 2011

Frei nach Mark Twain ist der Sommer doch eigentlich die Zeit, in der es zu heiß ist, um das zu tun, wozu es im Winter zu kalt war, oder?! Da das Urlaubswetter wohl noch auf sich warten lässt, versorgen wir Sie zwischenzeitlich mit den neuesten Informationen aus dem Steuer-, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht.
So müssen z. B. Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbHs aufpassen, wenn sie sich in der Krise der GmbH weniger Gehalt zahlen oder auf die Verzinsung gegebener Darlehen verzichten. Solche Bereitwilligkeit zeugt zwar von unternehmerischer Verantwortung und ist möglicherweise auch geeignet, die Solidarität der Arbeitnehmer mit dem Unternehmen zu fördern. Wenn derartige Sanierungsmaßnahmen jedoch ohne Beachtung der steuerlichen Vorschriften durchgeführt werden, kann der Schuss schnell nach hinten losgehen und die Finanzverwaltung erkennt in Unregelmäßigkeiten bei der Gehaltszahlung Ansatzpunkte für verdeckte Gewinnausschüttungen.
Ebenfalls höchst interessant ist unser diesmaliger Sonderbeitrag, in dem unser Partner, Herr Rechtsanwalt Ingolf F. Kropp, auf die Fallstricke beim befristeten Arbeitsvertrag aufmerksam macht. Aus unserer täglichen Praxis können wir berichten, dass die strengen formalen Anforderungen an den Abschluss befristeter Arbeitsverträge weitgehend unbekannt sind – mit oftmals fatalen Konsequenzen vor allem für die Arbeitgeberseite. Welche Gefahren hier lauern und wie Sie wenigstens die gröbsten Schnitzer vermeiden können, finden Sie ab Seite 9.
Wenn Sie Fragen hierzu haben, können Sie sich jederzeit gerne an Herrn Rechtsanwalt Kropp und sein Arbeitsrechtsteam wenden. Natürlich sind wir Ihnen – wie immer – auch sonst für jedes Feedback dankbar.


Sonderbeitrag:
Der befristete Arbeitsvertrag - Chance oder Falle
von Rechtsanwalt Ingolf F. Kropp


Und nun viel Spaß beim Lesen!

 

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infobrief_08.2011.pdf 
(PDF 475,5 KB)