Rechtsberatung —

Familienrecht

Damit Sie sich auf die Beziehung in Ihrer Ehe konzentrieren können, helfen wir Ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten.


Die Grundlage

Mindestens aus Filmen kennen wir es alle: Das berühmte, meist gehauchte oder manchmal auch glückselig ausgerufene „JA!“, mit dem sich zwei Menschen entschließen, ihre Liebe amtlich besiegeln zu lassen. Da wird die gemeinsame Zukunft geplant und ganz sicher nicht über die Folgen einer möglichen Trennung oder Scheidung nachgedacht. Wir raten Ihnen: Machen Sie sich auch darüber und vor allem vorher Gedanken. Es ist enorm wichtig zu wissen, welche Folgen das Gesetz für den Fall vorsieht, dass die Liebe nicht für immer hält. Bedeutsam etwa für den Partner, der die Erziehung der gemeinsamen Kinder übernimmt (soziale Absicherung) oder auch für Unternehmer, Freiberufler etc. Da erscheint der Abschluss eines Ehevertrages zwar nicht als der romantischste, ist aber der vernünftigste Weg.

Die Beratung

Wie inzwischen beinahe alles können Sie sich natürlich auch einen Ehevertrag aus dem Internet herunterladen. Das klingt verlockend günstig (und ist vielleicht sogar kostenfrei), birgt aber ungeahnte und mitunter kostspielige Risiken, denn „Musterverträge“ können – bestenfalls – als Grundlage dienen, werden aber selten Ihren individuellen Interessen gerecht. Sparen Sie daher lieber nicht am sprichwörtlichen falschen Ende und lassen sich von unseren Fachanwälten für Familienrecht bei folgenden Fragestellungen beraten und unterstützen:

  • Ehevertrag (Gestaltung und Ausarbeitung mit Ihnen zusammen)
  • Güterrechtliche Sonderregelungen
  • Soziale Absicherung des die Kinder pflegenden und erziehenden Ehepartners
  • Zugewinnausgleichsansprüche
  • Finanzielle Trennungs- und Scheidungsfolgen
  • Versorgungsausgleich
  • Unterhalt
  • Vermögensauseinandersetzung

Bitte bedenken Sie: Was vorher im friedlichen Einvernehmen geklärt wurde, muss für den – bezogen auf Sie hoffentlich unwahrscheinlichen – Fall einer Trennung oder Scheidung nicht zum Streitfall werden.

Die Krise

Und wenn es doch geschieht und die einstmals große Liebe eben keine mehr ist und Sie keinen Ehevertrag abgeschlossen haben, gehören Sie hoffentlich zu denjenigen, die sich im Sinne der einstigen Gemeinschaft gütlich einigen und somit Zeit, Nerven und auch Kosten sparen wollen. In diesem Fall bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer Familienmediation (als Alternative zur anwaltlichen Beratung) oder erarbeiten mit Ihnen gemeinsam eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung, so dass gerichtlich nur noch über den Scheidungsausspruch und eventuell die Altersabsicherung entschieden werden muss.

Die Folgen

Naturgemäß ist eine friedliche Einigung von der Gesinnung beider Ehepartner abhängig und nicht selten entsteht Streit darüber, welche Ansprüche gegenüber dem jeweils anderen bestehen. Spätestens dann sollten Sie anwaltliche Unterstützung – vorzugsweise natürlich aus unserem Hause und von unseren Fachanwälten – in Anspruch nehmen. Wir unterstützen und beraten Sie bei der Prüfung, Berechnung und bei Bedarf auch bei der gerichtlichen Durchsetzung folgender möglicher Ansprüche:

  • Trennungsunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Krankenvorsorgeunterhalt
  • Altersvorsorgeunterhalt
  • Nachehelicher Unterhalt
  • Erwerbsverpflichtung / Erwerbsobliegenheit
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinnausgleich

und klären Sie über das Trennungsjahr sowie die mit der Einreichung eines Scheidungsantrages verbundenen Vor- und Nachteile auf. Selbstverständlich vertreten wir Sie auf Wunsch auch im gerichtlichen Scheidungsverfahren.

Als so genanntes Kompetenzteam – also in Zusammenarbeit mit unseren Experten aus dem Gesellschaftsrecht, Bankrecht, Steuerrecht und Arbeitsrecht und wenn beispielsweise Fragen zu Zugewinnausgleichsansprüchen des Ehepartners aufkommen – unterstützen wir Sie auch bei Unternehmensbewertungen.

Gemeinsame Kinder

Abschließend noch etwas zum für alle Beteiligten wohl emotionalsten und somit oft schwierigsten „Thema“ (obwohl sie doch eigentlich die wichtigsten Personen und oftmals am meisten Leid tragenden Betroffenen sind): gemeinsame Kinder. Häufig werden gerade sie im Falle einer Trennung oder Scheidung zum Spielball des Streits ihrer Elten. Wir vermeiden dies gern und suchen mit Ihnen gemeinsam stets zunächst nach einer gütlichen Einigung. Etwa durch Erarbeitung einer für beide Elternteile und vor allem das Kind bzw. die Kinder passenden Umgangsregelung.

Weitere Beratungsleistungen

Darüber hinaus beraten unsere Fachanwälte für Familienrecht – und vertreten Sie bei Bedarf auch gerichtlich – bei folgenden Angelegenheiten bzw. Fragestellungen:

  • Kindesunterhalt
  • Kindergeld
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Besuchsrecht
  • Vaterschaftsfeststellung
  • Vaterschaftsanfechtung

Uns ist sehr bewusst, dass gerade das Familienrecht ein sehr sensibles und emotionales Rechtsgebiet ist. Seien Sie daher versichert, dass unsere Experten stets mit dem gebotenen Fingerspitzengefühl, aber bewusst auch mit der dringend notwendigen Sachlichkeit an Ihrer Seite stehen.


Wir kriegen das hin —

Die passende Expertin.

Dr. Kathrin Baartz

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, Mediatorin


Kontaktieren Sie uns —

Wir sind für Sie da.

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